Allgemeine Geschäftsbedingungen

ENP EDV-Dienstleistungs GmbH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ENP EDV-Dienstleistungs GmbH gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ENP gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Lieferungen, insbesondere Softwarelösungen.

Die Verpflichtungen von ENP richten sich ausschließlich nach Umfang und Inhalt eines von ENP angenommenen Auftrags und einem diesen zugrundeliegenden Vertrag oder einer von ENP ausgestellten Auftragsbestätigung.

Auftrag, Zahlung

Es gelten die im Vertrag/Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Versandkosten.

Dabei handelt es sich um Einheitspreise, die einen bestimmten Satz für z.B. ein Wort (bei Übersetzungen) oder eine Arbeitsstunde vorsehen und u.a. Grundlage für die Honorarforderungen darstellen.

ENP behält sich Preisänderungen vor, wobei die Preiskalkulation für den Zeitpunkt der Bestellung gilt und sich deren Grundlagen bei längerfristigen Projekten verändern können. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen bei Rechnungserhalt innerhalb von 2 Wochen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist ENP berechtigt sämtliche daraus entstandenen Spesen und Kosten (z.B.: Mahnungen, außergerichtliche Anwaltskosten), sowie bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen. Darüberhinaus ist ENP bei Zahlungsverzug berechtigt, noch nicht übergebene aber bereits erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten bzw. noch zu erbringende Leistungen auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände noch für die im Zeitraum der Aussetzung bzw. Zurückhaltung auflaufenden Beträge. Die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund von ENP nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.

Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf entstandene Spesen und Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Die Verzugszinsen betragen, insoferne vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, 12% per anno.

ENP ist zudem berechtigt auf eigenes Risiko andere Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

Haftung

Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist einvernehmlich ausgeschlossen. Soferne vertraglich nicht anders vereinbart gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Gewährleistungspflichtige Mängel werden durch Nachbesserung behoben, die Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erlischt wenn Änderungen nicht von ENP, sondern vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommen wurden, oder Anwendungsfehler des Auftraggebers, seiner Gehilfen oder Mitarbeiter vorliegen und diese ohne Einverständnis von ENP vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber aus Gründen die von ENP nicht zu verantworten sind vom Vertrag zurück, so wird das geleistete Angeld nicht zurückbezahlt. Wurde kein Angeld geleistet, so gilt im Falle des Rücktritts des Auftraggebers ein zu leistender Schadenersatz in Höhe des entstandenen Aufwands, zumindest aber ein Drittel (33%) des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

Soferne vertraglich nicht anders vereinbart gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien, Österreich. Ein nachträglicher Statutenwechsel ist ausgeschlossen.

AGB Download

pdf Terms_de.pdfAGB der ENP GesmbH